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   LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05   

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https://dejure.org/2006,21328
LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05 (https://dejure.org/2006,21328)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23.11.2006 - L 2 U 168/05 (https://dejure.org/2006,21328)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 23. November 2006 - L 2 U 168/05 (https://dejure.org/2006,21328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Haftungsausfüllende Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen, Einsteifung der Schulter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) ist das klägerische, auf Feststellung von Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen gerichtete Begehren als Feststellungsklage im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG auszulegen.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05
    Dabei ist der Ursachenzusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Gesundheitsschaden nach ständiger Rechtsprechung des BSG bereits dann zu bejahen, wenn er hinreichend wahrscheinlich ist (BSGE 45, 285).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 6/98 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - Gelegenheitsursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05
    Dementsprechend darf nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 02.02.1999, Az.: B 2 U 6/98 R) eine Schadensanlage bzw. ein Vorschaden als rechtlich allein wesentliche Bedingung nur dann gewertet werden, wenn sie bzw. er so stark ausgeprägt und so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung des akuten Krankheitsbildes an sich keiner besonderen, in ihrer Art unersetzlichen äußeren Einwirkung aus der versicherten Tätigkeit bedurft hat, sondern wenn der Gesundheitsschaden wahrscheinlich auch ohne diese Einwirkungen durch beliebig austauschbare Einwirkungen des unversicherten Alltagslebens zu annähernd gleicher Zeit und in annähernd gleicher Schwere entstanden wäre (BSG, Urteil vom 08.03.1990, HV-Info 8/1990, S. 638 ff.).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) ist das klägerische, auf Feststellung von Gesundheitsstörungen als Unfallfolgen gerichtete Begehren als Feststellungsklage im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG auszulegen.
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 23.11.2006 - L 2 U 168/05
    Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - L 6 U 1007/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Elementenfeststellung - Unzulässigkeit: isolierte

    Dass eine solches "Rückwärtsstoßen" des angewinkelten Arms ein geeigneter Hergang sein kann (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 432), hatte auch schon das Sächsische LSG für den überraschenden Rückschlag einer mit der Hand festgehaltenen Kurbel angenommen (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 23. November 2006 - L 2 U 168/05 -, juris, Rz. 59).
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